P1 SCHALLERZEUGER
In die Kategorie P1 fallen sonstige Pyrotechnische Gegenstände, welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind.Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger (umgangssprachlich auch P1 Böller oder Polenböller genannt) und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben werden. Die beiliegende Anleitung oder auf dem Artikel angebrachte Sicherheitshinweise sind zwingend zu beachten.
ACHTUNG Diese Artikel sind zur besonderen Verwendung!